• Die Ausstellungen des Rassekatzen Verein in NRW e.V. sind internationale Ausstellungen. Das dafür vorgesehene Richtergremium wird vom Vorstand geladen.
  • Ausstellungen finden statt, um den Züchtern der verschiedenen Rassen die Möglichkeit zu geben, ihre Tiere mit denen anderer Züchter zu vergleichen und bewerten zu lassen. Gleichzeitig sollen einem größeren Publikum die Rassen und ihre jeweiligen Wesensarten bekannt gemacht und das Verständnis für Katzen als Haustier gestärkt werden.
  • Mitglieder aller Vereine, die vom Rassekatzen Verein in NRW e.V. anerkannt sind, sind eingeladen, ihre Katze zur Ausstellung anzumelden. Das Meldeformular ist online oder zum Download auf der Homepage des Vereins unter dem Menüpunkt Formulare zu finden. Das Meldebüro und der Vorstand des Rassekatzen Verein in NRW e.V. sind berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen, die Annahme der Meldung abzulehnen.
  • Mit Absendung des Meldeformulars erklärt sich der Aussteller mit diesen Ausstellungsregeln und den damit verbundenen Gebühren einverstanden.
  • Für jede gemeldete Katze wird eine Meldegebühr fällig. Die Gebühren dazu sind auf der Homepage des Vereins unter dem Menüpunkt >Ausstellung > Meldebüro/Gebühren ausgewiesen. Die Meldegebühr wird mit Zustellung der Meldebestätigung fällig, jedoch spätestens bis zum Meldeschluss. Wird diese Frist versäumt, wird im Ausnahmefall und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung einer Zahlung am Ausstellungstag an der Kasse ermöglicht. Hierbei wird ein Aufschlag von 5,-€ fällig.
  • Um- oder Nachmeldungen sind kostenfrei möglich bis zum Meldeschluss. Danach wird eine Gebühr in Höhe von 5,-€ pro Um- und/oder Nachmeldungen fällig.
  • Aussteller, die sich nicht schriftlich bis zum Meldeschluss abmelden, zahlen den vollen Ausstellungspreis.
  • Ausstellern, die für eine Ausstellung gemeldet haben, und die sich bis Meldeschluss wieder abgemeldet haben, werden die bereits gezahlten Gebühren erstattet.
  • Zugang zur Ausstellung hat der Aussteller von der 1. bis 3. gemeldeten Katze inkl. einer Begleitperson. Ab der 4. Katze sind zwei Begleitpersonen inklusive. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Sollten weitere Begleitpersonen mitgebracht werden, muss für jede weitere Begleitperson der reguläre Eintrittspreis entrichtet werden.
  • Folgende Tiere/Rassen sind auf RKV Ausstellung nicht zugelassen:
    – Manx
    – Cymric
    – Folds
    – Rassen mit Polydatylie (Mehrzehigkeit)
    – Nacktkatzen sind zugelassen, wenn diese Testhaare besitzen!
  • Katzen, die für eine Ausstellung gemeldet werden, müssen gechippt und gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche sowie Tollwut geimpft sein. Bei der Katzenseuche und –schnupfen Impfung entscheidet der verwendete Impfstoff über die Dauer der Impfgültigkeit, dieses ist im Impfpass durch den Tierarzt kenntlich zu machen. Bei der Tollwutimpfung entscheidet der verwendete Impfstoff über die Dauer der Impfgültigkeit. Die Tollwutimpfung darf nicht älter als 3 Jahre sein. Der Nachweis über die Impfungen ist mit Vorlage des Impfausweises zu erbringen. Für die Korrektheit der Eintragungen ist der Aussteller selber verantwortlich! Jungtiere (bis 14 Wochen), die noch nicht über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, müssen eine amtstierärztliche Bescheinigung am Einlass vorweisen. Diese Bescheinigung darf am Tag der Ausstellung nicht älter als 7 Tage sein. Ausgestellte Würfe benötigen die Erstimpfung und eine tierärztliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist auf der Homepage des Rassekatzen Verein in NRW e.V. unter dem Menüpunkt > Formulare zum Download bereitgestellt.
    Bei weißen Katzen ist ein Audiometrischer Untersuchungsbefund mitzuführen, welcher mit Chipnummer versehen ist, der die Katze eindeutig identifiziert.
  • Alle Katzen werden vor Einlass einer Kontrolle unterzogen. Zugelassen sind ausschließlich gesunde, parasitenfreie (Pilz, Flöhe usw.), nicht tragende und nicht rollige Tiere. Katzen, die bei der Einlasskontrolle auffällig sind, werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Tiere, die während der Ausstellung erkranken, sind unverzüglich abzumelden und aus der Halle zu entfernen. Es ist nicht gestattet, unkontrolliert Katzen in die Halle zu bringen. Der Ausstellungsleiter ist berechtigt, Aussteller der Halle zu verweisen, die gegen diese Vorschrift verstoßen. Der Aussteller bekommt in diesem Fall seine Ausstellungskosten nicht erstattet.
  • Die Größe der Ausstellungskäfige beträgt für Einzelkäfige 70x70x70cm, für Doppelkäfige 70x140x70cm.
  • Für jede gemeldete Katze steht ein Käfig zur Verfügung. Die Käfige dürfen nur nach Absprache mit der Ausstellungsleitung gewechselt werden.
  • Die Ausstellungskäfige müssen mit einer weichen Unterlage und zu drei Seiten mit Vorhängen versehen werden, die vom Aussteller mitgebracht werden müssen. Zur Ausstattung gehört ebenfalls eine Katzentoilette von angemessener Größe sowie Wasser- und Futternapf.
  • Der Aussteller ist verpflichtet, den Käfig sauber zu halten und mit Sorgfalt zu behandeln. Der Aussteller hat seinen Platz sauber zu hinterlassen und seinen Müll selbstständig Zuhause zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung werden dem Aussteller Reinigungskosten in Höhe von 25 € in Rechnung gestellt.
  • Der Aussteller ist verpflichtet, die Katzen im Käfig zu belassen und auf Aufforderung zum Richtertisch zu bringen. Bei zweitägigen Ausstellungen ist es nicht erlaubt, die Tiere über Nacht im Käfig in der Halle zu lassen!
  • Es ist verboten, fremde Katzen anzufassen oder aus dem Käfig zu nehmen, ohne dass das Einverständnis des jeweiligen Ausstellers vorliegt.
  • Es ist verboten, Katzen auf der Ausstellung zu verkaufen.
  • Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch die vom Rassekatzen Verein in NRW e.V. anerkannten Richter. Das Richterurteil ist nicht anfechtbar.
  • Am Ende der Ausstellung erhält jeder Aussteller die Richterberichte und Urkunden.
  • Es ist nicht gestattet, die Käfige vorzeitig vor Ende der Ausstellung zu räumen.
  • Der Vorstand, der Ausstellungsausschuss sowie teilnehmende Richter und Personen aus ihrem Haushalt dürfen keine Katzen ausstellen.
  • Für Mitglieder im Rassekatzen Verein in NRW e.V. gilt, dass an einem Ausstellungstag nur zwei Titelpunkte anerkannt werden, an einem Wochenende liegt die Höchstzahl somit bei 4 Titelpunkten.
  • Der Rassekatzen Verein in NRW e.V. übernimmt keine Haftung für:
  1. Schäden, die Aussteller oder Besucher anderen Personen oder Tieren während der Ausstellung zufügen;
  2. Verlust oder Diebstahl von Katzen oder anderem Eigentum;
  3. Krankheiten, Tierarztkosten etc., während der Ausstellung.
  • In der gesamten Ausstellungshalle inkl. aller Nebenräume, sowie in den Richterräumen herrscht striktes Rauchverbot!
  • Ausstellungsklassen:
Babyklasse:10 Wochen bis zur Vollendung der 3 Monate/auch kastrierte Babys
Kittenklasse:3-6 Monate/auch kastrierte Kitten
Jugendklasse:6-9 Monate/auch kastrierte Jungend
Offene Kasse:ab 9 Monate potente und kastierte Tiere getrennt
CAC/CAP:Champion/Premior
CACIB/CAPIB:Internationaler Champion/Internationaler Premior
CAGCIB/CAGPIB:Großer Internationaler Champion/Großer Internationaler Premior
CACE/CAPE:Europa Champion/Europa Premior
CAGCE/CAGPE:Großer Europa Champion/Großer Europa Premior
ICACM/ICAPM:World Champion/World Premior