Um bei der Namenszwingerschutzzentrale einen Zwingernamen registrieren zu können, ist es notwendig, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen über folgende Punkte:

1. Wofür soll mein Zwinger stehen?

Oftmals gibt es Trends denen viele hinterherlaufen und so heißen viele Zwinger ähnlich…

Wollen Sie einen Zwingernamen haben, der sich anderen Zwinger ähnelt evtl. es sogar zu Verwechselungen kommen kann?

Viele Vorschläge werden deshalb auch seitens Zwingerschutzzentrale abgelehnt, da sie entweder gleich lautend oder in Teilen bereits vergeben sind.

Schauen Sie doch einmal in Ihre Umgebung, gibt es den keinen Namen den man an Hand Ihrer Umgebung herleiten kann?

z.B. Maine Coon „von der großen Rebe“ >> Weinanbaugebiet in der Nähe

z.B. Maine Coon „von Schmidt-Hagen“ >> Züchter Schmidt aus Hagen

z.B. Norwegische Waldkatze „aus dem Geistviertel“ >> Stadtteilname

z.B. Britisch Kurzhaar „Hagen’s“ >> Stadt

Rassebezeichnungen gehören nicht zum Zwingernamen und sind nicht erlaubt!

Bitte achten Sie darauf, dass keine Vorschläge Zustande kommen, in dem ein Apostroph direkt am Anfang verwandt wird!

Beispielsweise Lotta’s Kleine Rabaucken…

so gehört “ Kleine Rabauken“ bereits zum Vornamen!

2. Wie lang darf mein Zwingername werden?

Maximal 26 Zeichen! Da zählt alles als Zeichen mit rein: Leerzeichen, Sonderzeichen, Zahlen und Buchstaben.

Denken Sie daran, dass Ihre Katze auch noch einen Namen erhalten soll, den man dann auch noch aussprechen können sollte.

3. Wie viele Vorschläge sollte ich machen?

Sie sollten zur erstmaligen Registrierung immer einen Hauptvorschlag und drei Alternativen zur Verfügung stellen.

4. Name vorangestellt oder angehängt?

Das liegt daran, wie Sie sich entscheiden.

Soll Ihre Katze „Lilo’s Amadeus“ (vorangestellt) oder „Amadeus von Lilo“ (angehängt) heißen?

5. Ihr Name ist nicht belegt und Sie haben bereits das ganze Internet durchsucht?

Bedenken Sie bitte, dass viele Katzenzüchter keinen Internetzugang haben und eher über regionale Zeitungen werben. Sollte einmal jemand seine Zucht beenden/unterbrechen, so wird der Zwingername nicht zwingend frei gegeben. Dieser kann später wieder reaktiviert werden durch seinen Inhaber.