Der Rassekatzen Verein in NRW e.V. ist nicht in allen Punkten verantwortlich für die Zuchtregeln. Auch haben sich Katzenvereine geltenden Gesetzen/Verordnungen zu unterwerfen und müssen im Sinne ihrer Mitglieder diese Regeln angleichen. Es ist immer ein stätiger Prozess der zum Wohle der Katzen ist und das ist wiederum was ein Katzenverein ausmacht: Sich zum Wohle seiner sich anvertrauten Tiere einzusetzen!
Hier möchten wir Ihnen noch weitere Bezugsquellen an die Hand legen und Sie so gut wie möglich rechtlich und in Gesundheitsfragen auf Stand halten:
1. Wo kann ich erfahren, was ich bei meiner Katze Testen kann?
Das Labor Laboklin hält eine Übersicht bereit, in der man erfahren kann auf was welche Katzenrasse derzeit getestet werden kann:
2. Wo ist die Rechtliche Grundlage für die Chippflicht für Tiere die ins Ausland gehen?
Das steht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.06.2013 unter Kapitel IV Abschnitt 1 (2) und gilt seit dem 29.12.2014.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:178:0001:0026:DE:PDF und http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:178:0109:0148:DE:PDF
3. In wie weit ist ein Verein in seiner Tätigkeit mitverantwortlich und wer schreibt vor was eine Qualzucht ist?
Das wird im Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes geregelt ((Für Katzenzüchter sehr interessant ab Punkt 2.1.2))
Gerne können Sie uns weitere Bezugsquellen aufzeigen, damit wir diese hier sammeln können!